Ihre Spende an Women For Women e.V. ist steuerlich absetzbar. Denn wir sind wegen „Förderung der Entwicklungszusammenarbeit“ durch Bescheinigung des Finanzamtes Tuttlingen, StNr 21105/12144, vom 20.11.2013 seit 2011 als „steuerbegünstigten Zwecken dienend“ anerkannt.
Nachweis für das Finanzamt
Die Nachweisgrenze liegt seit dem 01.01.2021 bei 300,00 €. Das heißt, dass für Spenden unter 300,00 Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.
Der Betrag von 300,00 € gilt für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden.
Spendenquittung für Spenden ab 250,00 €
Um ökologisch und kostensparend vorzugehen, verzichtet unsere Organisation seit dem 01.01.2023 auf die Ausstellung von Spendenbescheinigungen unter 250,00 €. Wünschen Sie trotzdem eine Spendenquittung, bitten wir um ausdrücklichen Hinweis auf dem Spendenformular inkl. der kompletten Spender-Anschrift.
Für Spenden ab 250,00 € senden wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung zu. Dazu benötigen wir Ihre vollständige Anschrift. Bitte geben Sie deshalb unbedingt auf dem Überweisungsträger im Feld „Verwendungszweck“ Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an.
Wenn Sie eine Spende von 250,00 € für eine Kuh tätigen, geben Sie bitte zusätzlich den gewünschten Namen der Kuh auf dem Überweisungsträger an.
Alle Dauerspender erhalten zum Jahresende eine Spendenquittung für das abgelaufene Jahr.
Leider kommt es manchmal vor, dass wir unseren Spender*innen gar keine Bescheinigung zukommen lassen können, weil die Spender*innen bei der Spende keine vollständige Adresse angegeben haben (z.B. im Verwendungszweck der Überweisung).
Sollten Sie keine Spendenquittung erhalten haben oder eine Spendenquittung für einen Betrag unter 250,00 € benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Vielen Dank!